Corona-Maßnahmen: Mit wie vielen Menschen darf man sich treffen?

2022-07-02 06:38:59 By : Ms. Sucy Sha

Bund und Länder haben sich auf weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen geeinigt. Die Kontaktbeschränkungen wurden zwar bis zum 5. Juni verlängert, andere Beschränkungen können die Bundesländer jedoch nach eigenem Ermessen aufheben. Das sorgt zum Teil für Unklarheiten – wo darf man sich aktuell mit wem treffen?

Schon vor dem Bund-Länder-Gespräch am vergangenen Mittwoch preschten einige Bundesländer vor und kündigten – so beispielsweise Niedersachsen – die Wiedereröffnung der Gastronomie an. 

Viele Menschen fürchten jetzt, es gehe zu schnell. Auch Kanzlerin Angela Merken warnt, Deutschland stünde noch immer am Anfang der Corona-Pandemie.  

Der gemeinsame Konsens und Ergebnis der Konferenz ist die Verlängerung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen bis 5. Juni, jedoch dürfen sich jetzt in allen Bundesländern wieder Personen aus zwei Haushalten miteinander treffen. Dies bedeutet man darf sich mit „allen Personen einer anderen Familie oder eines anderen Hausstandes treffen“, unabhängig von der Anzahl der Personen. 

Auch regelmäßige Besuche in Pflegeheimen durch eine Kontaktperson sind wieder erlaubt.

Die klare Empfehlung der Bundesregierung lautet, sich lieber draußen statt in geschlossenen Räumen zu treffen – unter Beachtung der Abstandsregeln und der Maskenpflicht, die weiterhin gelten.

Alle weiteren Lockerungen sind durch die Länder zu bestimmen und zu terminieren.  

Das Wiedereröffnen der Gastronomie, die Rückkehr zum normalen Schulbetrieb und die Wiederaufnahme des Tourismus sind nur einige Maßnahmen, die viele als wiedergewonnenen Freiheit empfinden.

Bei aller Freude über die Corona-Lockerungen fürchten jedoch auch viele Menschen, dass zu schnell wieder zu viel möglich sei.

„Die neuen Beschlüsse und Lockerungen könnten [...] den Eindruck erwecken, dass das Schlimmste der Corona-Pandemie überwunden sei“, gibt Stephan Detjen vom 'Deutschlandfunk' zu bedenken.

Überlegungen wie die aus NRW, kleine Konzerte und Kulturveranstaltungen schon ab Montag wieder zu zulassen, und dass in Hessen bereits über Konzepte für Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen verhandelt wird, untermauern diese Sorge. 

Denn nun liegt es auch an jedem Einzelnen, den Vertrauensvorschuss nicht zu missbrauchen und sich im Rahmen der neuen Möglichkeiten verantwortungsbewusst zu verhalten.  

Die Länder sind jetzt allein in der Verantwortung: Dies führt dazu, dass bundesweit die neuen Regelungen sehr unterschiedlich aussehen können.

Vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit in Mecklenburg-Vorpommern heißt es, „ab Donnerstag (7. Mai) werde durchgestartet“. Und auch „im Rheinland wird mit Hochdruck gelockert“.

In Bayern, Berlin, Brandenburg und Niedersachsen sollen ab Mitte Mai Gastronomiebetriebe wieder öffnen und in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein besser früher als später die Tourismus-Branche wieder ihren Betrieb aufnehmen können.

In Hamburg, Bremen, dem Saarland und Thüringen bleibt man hingegen abwartend. Hier möchte man erst in der kommenden Woche über mögliche Lockerungen entscheiden.

Um einen rasanten Anstieg der Infektionszahlen zu vermeiden, appellieren die Politiker an die Bevöllerung, die geltenden Abstands- und Hygieneregeln weiterhin uneingeschränkt zu beachten, um eine zweite Epidemiewelle zu verhindern und dem neuen Alltag mit Corona den Weg zu ebnen. 

Sollten die Infektionszahlen dennoch erneut rasant ansteigen, beschloss die Bundesregierung eine sogenannte Notbremse, mit der die Lockerungen wieder beschränkt werden können.

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